„Es gibt kein Patentrezept, mit welcher Rechtsform ein Unternehmen am meisten Steuern spart“
Durch Steueroptimierung – und somit geringere Steuerlast – ist Unternehmenswachstum positiv beeinflussbar. Die Planung ist, wie bei allen übrigen Prozessen der Expansion, das A und O. Beispielsweise durch die Gewährung steuerfreier Vergünstigungen für Arbeitnehmer können Vorteile erzielt werden.
Im Gespräch mit den Steuerberaterinnen und Prokuristinnen Annette Stranz und Isabel Franzka von dem Beratungsverbund ABG-Partner über die wichtigsten steuerlichen Aspekte.
Onpulson: „Wo sehen Sie die hauptsächlichen Ansatzpunkte für die steuerliche Ausgestaltung von Wachstumsprozessen?
Annette Stranz: Bevor es konkret wird, betrachten wir den Ausgangspunkt und die beabsichtigten Wachstumsziele. Wohin möchte ein Unternehmen und was benötigt es dafür an Ressourcen? Will es ins Ausland expandieren? Bei Einzelunternehmern greifen andere Grundlagen als beispielsweise bei Personen- oder Kapitalgesellschaften. Die Steuer ist ein Teil der ganzheitlichen Ergebnisplanung, weshalb letztere weitgehend klar sein muss. Steuerbetrachtung betrifft auch nicht nur das laufende Geschäftsjahr, sondern muss vergangene wie folgende Jahre einschließen, damit es nicht zu Überraschungen kommt.
Onpulson: Wachstum bedeutet auch investieren. Wie unterstützt der Gesetzgeber hier expandierende Unternehmen?
Annette Stranz: Anschaffungen verursachen mitunter beträchtliche Summen. Mit dem sogenannten Investitionsabzugsbetrag (IAB ) kann man dafür Rücklagen bilden. Davon profitieren insbesondere KMU. Der IAB kann dort wirken, wo bei bilanzpflichtigen Unternehmen das Betriebsvermögen 235.000 Euro oder 100.000 Euro Gewinn nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht übersteigt. Bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten, maximal 200.000 Euro, können abgezogen werden. Die Investition muss spätestens drei Jahre nach dem ersten Abzug getätigt werden. Andernfalls werden rückwirkend die ursprünglichen Steuern und gegebenenfalls auch Zinsen fällig.
Isabel Franzka: Wie bisher gilt das nur für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter, beispielsweise Maschinen. Am Ende musste man bislang genau das anschaffen, wofür man den Abzug getätigt hatte. Im vergangenen Jahr wurden diese Regelungen gelockert. Man muss sich nicht mehr verbindlich festlegen. Wenn ich zum Beispiel in neue PCs investieren möchte, das gewählte Modell aber zum Zeitpunkt der realen Investition dann teurer ist, kann ich entweder den IAB aufstocken oder mich für einen anderen Hersteller entscheiden.
Onpulson: Wie kann man den IAB optimierend ergänzen?
Annette Stranz: Wachsende Unternehmen weiten oft die Verantwortung ihrer Mitarbeiter aus oder etablieren ein mittleres Management. Größere Befugnisse gehen oft mit Lohnerhöhungen, Tantiemen oder Boni einher. Dadurch steigen die Betriebsausgaben. Wer es bisher noch nicht nutzt, sollte beispielsweise auch über die Gewährung steuerfreier Vergünstigungen für Arbeitnehmer nachdenken. Dadurch können sich sozialabgabepflichtige Beiträge und Steuern sparen lassen. Der Arbeitnehmer erhält trotzdem einen höheren Nettolohn.
Onpulson: Manche Geschäftsbereiche eignen sich für die Ausgliederung. Durch die Gründung einer GmbH wachsen Unternehmen beispielsweise. Wie wirkt sich die Rechtsform auf die Steuergestaltung aus?
Isabel Franzka: Es gibt kein Patentrezept, mit welcher Rechtsform ein Unternehmen am meisten Steuern spart. Personengesellschaften oder gewerblich tätige Einzelunternehmer müssen Gewerbesteuer entrichten und haben hierbei einen Freibetrag von 24.500 Euro. Für juristische Personen, wie beispielweise eine GmbH, gilt dieser Freibetrag nicht. Letztlich ist entscheidend, wie viel Gewinn man erwirtschaftet. Bei höheren Gewinnen ist oftmals eine GmbH & Co. KG unter steuerlichen Gesichtspunkten attraktiv. Betrachtet werden darf nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch die Gesellschafter, die dahinter stehen.
Onpulson: Wo verstecken sich Risiken?
Annette Stranz: Unternehmen sollten langfristig denken und eine Vorstellung davon haben, wie sich Umsätze entwickeln, welche Ausgaben fällig werden und was mittelfristig für personelle und infrastrukturelle Investitionen notwendig wird. Wer das nicht weiß, begibt sich auf Glatteis. Bei allen Wachstumsambitionen gilt es zu beachten, dass man bestimmte Grenzen nicht überschreitet, beispielsweise die Vermögensschwelle durch Fusionierung für den Investitionsabzugsbetrag. Unternehmen, die schnell wachsen, können plötzlich bilanzierungspflichtig werden. Damit einhergehend kann zum Beispiel die sofortige Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer folgen, was die Liquiditätssituation belastet.
Isabel Franzka: Nicht zuletzt sollten Unternehmer Steuervorauszahlungen leisten, damit am Ende kein „großer Batzen“ zur Last wird.
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