Händler kennen neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht
Der Termin zur Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rückt immer näher. Ab 25. Mai 2018 müssen alle Regelungen, die die Neuauflage der Verordnung vorsieht zwingend von allen Unternehmen umgesetzt werden. Die aktuelle Händlerbund-Studie zeigt allerdings, viele Händler haben noch nie von der DSGVO gehört.
Der Händlerbund hat eine Studie unter 380 Teilnehmern durchgeführt, die alarmierende Ergebnisse zur Datenschutzgrundverordnung zeigt. Denn die Mehrzahl von etwa drei Viertel der befragten Händler (72 Prozent) würden sich in Sachen DSGVO als Ahnunglose oder Anfänger mit geringen Kenntnissen bezeichnen. Nur fünf Prozent wissen bereits auf dem Gebiet bescheid und sind mitten in der Umsetzung neuer Vorschriften. Vom Sinn der neuen Vorschriften sind nur sieben Prozent der Befragten wirklich überzeugt, sie halten das Thema Datenschutz für wichtig. Für 26 Prozent gilt, dass die bisherigen Vorschriften ausreichend waren und eine Neuauflage überflüssig ist. Über die Hälfte (53 Prozent) zeigt sich gleichgültig und gibt keine Wertung ab zur Datenschutzgrundverordnung.
Sanktionen bei Verstoß werden unterschätzt
Laut den Ergebnissen der Studie fühlt sich nur jeder zehnte Händler sehr gut oder ausreichend für die neue DSGVO gewappnet. Bei allen übrigen Befragten herrscht Unsicherheit und die große Mehrzahl von 52 Prozent fühlt sich nicht bereit, die neuen Anforderungen ab Mai 2018 zu erfüllen. Besonders gefährlich dabei: Die zu erwartenden Sanktionen bei Nichteinhaltung werden sehr unterschätzt. Während ein Viertel glaubt, mit geringen Bußgeldern oder straffrei davon zu kommen, wissen etwa 30 Prozent, dass hohe Geldstrafen drohen. Tatsächlich werden Sanktionen gemäß Art. 84 der DSGVO verhängt. Sie betragen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorherigen Geschäftsjahr.
Umfangreiche Änderungen bei neuer Datenschutzgrundverordnung stehen an
Auf die Frage hin, welche Bereiche der DSGVO besonders für das eigene Geschäft relevant sind, wurde mit Abstand (74 Prozent) am meisten der Umgang mit Kundendaten genannt. Die neue DSGVO sieht umfangreiche Änderungen vor, um die Rechtslage zu vereinheitlichen und den Datenschutz auf die Digitalisierung anzupassen. Mit der neuen DSGVO gelten unter anderem Datenschutzregeln EU-weit einheitlich, wobei die Mitgliedsstaaten weiterhin Spielraum für Erweiterungen haben.
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