Facebook, Smartphone oder eigener Hund – was ist in der Arbeitszeit erlaubt?
Wie sieht es neben dem Surfen im Netz mit der Erlaubnis aus, seinen Hund regelmäßig mit ins Büro während der Arbeitszeit zu nehmen? Wieviel Privates ist tatsächlich am Arbeitsplatz genehmigt?
Was muss man als Vorgesetzter während der Arbeitszeit tolerieren und was kann man tatsächlich seinen Angestellten verbieten? 6 Aspekte aus dem Privaten im Arbeitsalltag werden beleuchtet.
1. Bei Facebook und Twitter ist Vorsicht geboten
Faustregel hierbei ist, dass die Arbeit nicht darunter leiden soll, sonst ist es Betrug der Arbeitszeit. Googeln, tweeten oder einen Artikel auf Facebook liken, kann der Arbeitgeber am Rechner durch den Browserverlauf nachvollziehen und er könnte eine Abmahnung schreiben. Manche erlauben das private Surfen, doch Beschäftigte sollten auch es nicht übertreiben, weil dies zu Konsequenzen führen kann.
2. Häufiges Nutzen des Smartphones ist verboten
Wenn mehrere Kollegen bezeugen können, dass ein Angestellter übermäßig häufig sein Smartphone benutzt, fällt das unter Betrug der Arbeitszeit und eine Kündigung könnte die Folge sein. Erlaubt ist das Nutzen des Smartphones in Notfällen, das heißt, wenn jemand aus der Familie erkrankt ist oder die Kinderbetreuung ausfällt.
3. Rauchen kann der Arbeitgeber in der Arbeitszeit verbieten
So kann der Arbeitgeber seinen Angestellten das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten und an dieser Regelung kann nicht gerüttelt werden. Bei Unternehmen mit einem Arbeitszeitkonto, sollten Beschäftigte aus Fairness zu ihren Kollegen ausstempeln, wenn sie qualmen gehen.
4. Arztbesuche an den Rand des Arbeitstages legen
Prinzipiell sollten Arztbesuche in der privaten Zeit stattfinden. Weil viele Praxen dann oft geschlossen haben, ist eine Alternative, den Arztbesuch am Beginn oder am Ende des Arbeitstages zu legen. Vor allem aber MRT- oder CT-Termine werden oft in der Arbeitszeit erlaubt.
5. Feiern von Geburtstagen oder Einstellungen sind während der Pausen erlaubt
Oft werden Kuchen oder Häppchen angeboten und Kollegen gratulieren. Doch insbesondere dann, wenn Alkohol ausgeschenkt wird, sollten Sie Ihren Chef vorher darüber informieren.
6. Hunde am Arbeitsplatz nur mit Erlaubnis des Vorgesetzten
Der Chef muss – rechtlich gesehen – zustimmen, wenn einer seiner Beschäftigten einen Hund ins Büro mitbringen möchte. Es gilt auch: Eine frühere Erlaubnis kann nur solange gültig sein, wie die Arbeitsabläufe nicht gestört werden. Ein späterer Widerruf ist jederzeit möglich. Auch sollte die Situation mit den Kollegen geklärt werden, denn einige könnten Angst vor dem Hund haben.
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