Welche Förderungen es für berufliche Weiterbildung gibt
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Welche Förderungen es für berufliche Weiterbildung gibt

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Wer sich beruflich weiter bildet, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Doch der Besuch einer Weiterbildung kann schnell mal in die Tausende gehen. Das wird teuer, wenn der Chef nicht für die Kosten aufkommt. Deshalb gibt der Staat Finanzspritzen.

Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt, kann bei einer beruflichen Weiterbildung viel Geld sparen, ganz gleich, ob es sich bei der Fortbildung um ein Studium, eine Umschulung oder einen Sprachkurs handelt.

Am meisten profitieren Arbeitnehmer von den Förderprogrammen: Ob Bildungsgutschein, Prämien- oder Spargutschein, Aufstiegs-Bafög oder -stipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU: Der Bund bietet ihnen auf vielfältige Weise Unterstützung. Doch was hat es mit den einzelnen Fördertöpfen auf sich?

Bildungsgutschein

Bei einem Bildungsgutschein kommt der Bund für 100 Prozent der Weiterbildungskosten auf. Auch die Fahrtkosten zum Kursort sowie Kosten für Verpflegung und Unterkunft können übernommen werden. Um von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausgestellt zu bekommen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Weiterbildung muss zu einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt, zur Abwendung drohender Arbeitslosigkeit oder zum Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses beitragen.

Prämiengutschein

Der Prämiengutschein ist Teil des Programms Bildungsprämie. Gefördert werden Weiterbildungen, die bis zu 1.000 Euro kosten, mit maximal 500 Euro. Der Antragsteller muss über 25 Jahre sein und mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig oder in Pflege- oder Elternzeit sein. Das maximal zu versteuernde Jahreseinkommen darf 20.000 Euro nicht übersteigen.

Spargutschein

Der Spargutschein ist ebenfalls Teil des Programms Bildungsprämie. Mit ihm haben Weiterbildungsinteressierte die Möglichkeit, Geld von ihrem Sparguthaben von vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf der Sperrfrist zu entnehmen, um damit längere und oft kostenintensivere Weiterbildungen zu finanzieren. Die Sparzulage bleibt erhalten.

Aufstiegs-Bafög

Wer eine Aufstiegsfortbildung absolviert, hat die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, zu erhalten. Die Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Für Kurs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Fortbildungsteilnehmer 40 Prozent Zuschuss. Bei Bestehen der Prüfung werden 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Aufstiegsstipendium

Dieses Programm richtet sich an Fachkräfte, die sich durch ein Erststudium beruflich weiterentwickeln wollen. Unabhängig vom Einkommen können Studierende in Vollzeit bis zu 815 Euro erhalten. Wer berufsbegleitend studiert, bekommt jährlich einmalig 2.400 Euro. Zu den Voraussetzungen eines Aufstiegsstipendiums gehört etwa ein Notendurchschnitt von 1,9 im Berufsabschlusszeugnis.

Weiterbildungsstipendium

Engagierte Fachkräfte unter 25 Jahren haben mit diesem Stipendium die Möglichkeit, eine fachbezogene berufliche Weiterbildung, etwa zum Fachwirt, oder eine fachübergreifende Qualifizierung, zum Beispiel einen Sprachkurs, zu machen. Die Fortbildung wird mit maximal 7.200 Euro – verteilt auf drei Jahre  – gefördert, wenn der Stipendiat für zehn Prozent der Weiterbildung selbst aufkommt. Voraussetzung für die Förderung sind besondere Leistungen in der Ausbildung oder im Beruf.

WeGeBAU

Das Förderprogramm “Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen” (WeGeBau) richtet sich an ungelernte Beschäftigte oder welche, die ihren Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben, sowie an Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Bei Geringqualifizierten übernimmt der Bund die vollen Lehrgangskosten, wenn die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt. Bei älteren Beschäftigten trägt er 75 Prozent, sofern die Schulungszeit teils in die Arbeitszeit fällt. In allen anderen Fällen fördert er die Weiterbildung mit maximal 50 Prozent, wenn der Arbeitgeber für mindestens 50 Prozent der Kosten aufkommt.

Grafik/Quelle: kursfinder.de

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