Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Warum Fachanwälte unverzichtbar sind
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Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Warum Fachanwälte unverzichtbar sind

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Das Arbeits- und Tarifrecht in Deutschland ist von einer Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen geprägt. Verstöße seitens des Arbeitgebers können finanziell und in Form von Imageschäden unangenehme Folgen haben. Mit Hilfe eines Arbeitgeberanwalts lassen sich riskante Fallstricke umgehen.

Unternehmen werden in ihrem Betriebsalltag regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Die Liste der Fragen reicht von der korrekten Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Formulierung von Kündigungen bis hin zu Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat.

Auch Mobbing unter Mitarbeitern und Konflikte aufgrund von Arbeitszeitregelungen sind häufig auftretende Probleme. Allein aufgrund der Masse an zu beachtenden Gesetzen und Verordnungen, die in Deutschland gelten, sind selbst erfahrene Unternehmer auf einen Fachanwalt für Arbeitsrecht angewiesene. Erschwerend hinzu kommen außerdem die regelmäßigen Änderungen von Gesetzen sowie aktuelle Urteile, die zur Rechtsprechung herangezogen werden müssen.

Im Paragraphen-Dschungel den Überblick zu wahren, ist für Verantwortliche nahezu unmöglich. Und auch wenn es gelingen sollte, die arbeitsrechtliche Lage im individuellen Fall vollständig zu erfassen, das Risiko für Verstöße bleibt. Der kleinste Fehler in der Formulierung eines Dokuments, eine ungünstige Auslegung von Vorschriften oder ungeschickt geführte Verhandlungen und der Schaden könnte immens sein. Im Vergleich zu den Kosten, die für eine anwaltliche Beratung beziehungsweise Vertretung anfallen, können die Ausgaben für Verstöße um ein Vielfaches höher liegen. Es lohnt sich daher generell einen Experten für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Sie stehen als beratender Ansprechpartner, zur Prozessvertretung sowie für die arbeitsrechtlich einwandfreie Gestaltung von Arbeitsverhältnissen zur Verfügung.

Die Unterstützung durch einen Fachanwalt bringt Sicherheit, spart dauerhaft Geld und gewährleistet, dass Unternehmer ihre wertvolle Zeit nicht mit Gesetzesbüchern verbringen müssen, sondern diese wirtschaftlich deutlich sinnvoller einsetzen können. Im Idealfall wird auf einen regional verfügbaren Arbeitgeber-Anwalt zurückgegriffen, um persönliche Beratungsgespräche ohne teure Anfahrtskosten in Anspruch nehmen und kurzfristig auf dessen Know-how zurückgreifen zu können.

Nachfolgend nun einige Beispiele für typische arbeitsrechtliche Themen:

1. Stellenausschreibungen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, hat deutsche Betriebe in der Vergangenheit eine Menge Geld gekostet. Meist aufgrund von Eigenverschulden. Gemeint sind die damit einhergehenden Problematiken bei Stellenausschreibungen. Rechtswidrige Formulierungen, die sich auf ein Geschlecht beschränken, können kostspielige Klagen von Bewerbern zur Folge haben.

2. Überstunden

Egal ob Saisonarbeit oder Startup, Überstunden sind in vielen Betrieben Alltag. Doch genau hier müssen Unternehmer aufpassen. Neben den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten müssen Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz im Auge behalten. Die Arbeitszeit ist gesetzlich begrenzt. Bei Fehlern seitens des Unternehmens ist es denkbar, dass Arbeitnehmer daraufhin Nachzahlungen gerichtlich einfordern. Hinzukommen kann ein Bußgeld aufgrund des Überschreitens der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen, welche eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ein Fachanwalt berät dazu, wie sich Überstunden rechtlich korrekt anordnen lassen und die Bezahlung erfolgen muss.

3. Abmahnungen

Bevor eine Kündigung ordentlich aufgrund von unerwünschtem Verhalten ausgesprochen werden kann, ist eine Abmahnung erforderlich. Mit der Abmahnung sollen Arbeitnehmer auf das Fehlverhalten und die möglichen Konsequenzen bei Wiederholung aufmerksam gemacht werden. Damit die Kündigung später nicht angefochten und eine Verwirkung des Abmahnrechts vermieden werden kann, müssen bei der Abmahnung eine bestimmte Form sowieso der Zeitpunkt der Ausstellung eingehalten werden.

4. Kündigung

Soll ein Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt werden, spielt neben einem „wichtigen Grund“ die Zwei-Wochen-Frist eine erhebliche Rolle. Hier werden von Arbeitgebern immer wieder fatale Fehler begangen, die zu unnötigen Ausgaben und rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Im § 626 BGB heißt es:

„Die Kündi­gung kann nur in­ner­halb von zwei Wo­chen er­fol­gen. Die Frist be­ginnt mit dem Zeit­punkt, in dem der Kündi­gungs­be­rech­tig­te von den für die Kündi­gung maßge­ben­den Tat­sa­chen Kennt­nis er­langt. Der Kündi­gen­de muß dem an­de­ren Teil auf Ver­lan­gen den Kündi­gungs­grund un­verzüglich schrift­lich mit­tei­len.“

Ärgerliche Fallstricke bringt außerdem die Betriebsratsanhörung mit sich. Laut § 102 Betriebsverfassungsgesetz ist eine Betriebsratsanhörung vor jeder Kündigung ein Muss. Insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen ist Vorsicht geboten. Erörtert der Arbeitgeber die Gründe für den Wegfall des entsprechenden Arbeitsplatzes beispielsweise nur oberflächlich, ist es denkbar, dass der Betriebsrat die Kündigung für unwirksam erklärt.

Weiterführende Informationen zum Kündigungsrecht finden Sie hier.

5. Lohnfortzahlungen

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist für viele Arbeitgeber ein äußerst unangenehmes Thema. Der Unmut unter Unternehmern darüber, für Arbeitnehmer Entgeltfortzahlungen leisten zu müssen, obwohl diese ihre Erkrankung offensichtlich vortäuschen, ist groß. Gesetzlich sind Unternehmen verpflichtet für 42 Tage Entgelt weiterzuzahlen, sollten Arbeitnehmer arbeitsunfähig sein. Doch was tun, wenn der Verdacht auf Täuschung vorliegt? In jedem Fall ist von rechtlich nicht abgesicherten Vorgehensweisen abzuraten. Lässt sich die Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit nicht nachweisen, wird es schnell kritisch für jeden Betrieb. Fachanwälte beraten umfassend und garantieren eine saubere Bearbeitung des Einzelfalls.

Auch im Bereich Kündigungsschutz, Elternzeit, Urlaubsanrechnung, Mobbing und vielen weiteren Themengebieten sind Anwälte für Arbeitsrecht die richtigen Ansprechpartner.

Über den Autor

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand

Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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