Aushangspflichtige Gesetze – worauf müssen Unternehmen achten?
Rechtsvorschriften im Betrieb

Aushangspflichtige Gesetze – worauf müssen Unternehmen achten?

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Als Unternehmer hat man es nicht leicht. Ganz ab von täglichen Trubel, die Kunden, Angestellten, Lieferanten und Interessenten unter einen Hut zu bekommen, ist man in Deutschland auch einer Reihe von Verordnungen und Verpflichtungen unterlegen.

Eine dieser Verpflichtungen sind die aushangspflichtigen Gesetzte. Wo der Name selbsterklärend ist, sind es die Vorgaben leider nicht immer. Wird ein aushangspflichtiges Gesetz nicht ordnungsgemäß für die Angestellten zugänglich gemacht, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Diese kann ein Bußgeld von bis zu 2.500,- Euro verursachen.

Welche Gesetze sind aushangspflichtig?

Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Gesetze befindet sich in einem ständigen Wandel. Es ist demnach ratsam sich regelmäßig mit der aktuellen Liste vertraut zu machen. Einen Auszug der aktuellen Liste (2016) ist im Folgenden zu lesen:

  • Mutterschutzgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Baustellenverordnung
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Nichtraucherschutz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Als Arbeitgeber ist es entscheidend, dass die Inhalte dieser Gesetzte nicht nur zur Kenntnis genommen sind, sondern auch verstanden werden. Des Weitere müssen die Vorgaben der einzelnen Gesetze umgesetzt werden können.

Der korrekte Umgang für aushangspflichtige Gesetze

Die bloße Kenntnisnahme und Umsetzung durch den Arbeitgeber sind nicht ausreichend. Die einzelnen Gesetze müssen für die Arbeitnehmer zugänglich sein. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Die Schriftstücke können ausgelegt und ausgehängt werden. Außerdem ist es möglich in einer allgemeinen Bekanntmachung die Mitarbeiter über das Gesetz zu informieren. Soll eine interne Kommunikationsstruktur für die Bekanntmachung verwendet werden, muss jeder Mitarbeiter uneingeschränkten Zugang zu den Informationen haben.

Ein bestehender Betriebsrat muss über den Aushang und den Inhalt unterrichtet werden. Mitarbeiter, die wissentlich der deutschen Sprache nicht voll und ganz mächtig sind, müssen die Informationen in der entsprechenden Sprache erhalten.

Es ist häufig nicht ausreichend, die Unterlagen in der Personalabteilung auszulegen. In bestimmten Fällen wird konkret vorgeschrieben, wo das Gesetzt auszulegen bzw. aufzuhängen ist.

Ein typischer Ort für das Aushängen der Gesetzte ist das sogenannte „schwarze Brett“. Darüber hinaus sind Kantinen und Pausenräume Orte, an denen jeder Mitarbeiter freien Zugang zu den Aushänge und Auslagen hat.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Aushangpflicht?

Ist der Verstoß gegen die Ausgangspflicht Ursache für einen Schadenseintritt zu Seiten des Arbeitnehmers, kann der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig werden. Die Verletzung der Auhangspflicht ist in vielen Fällen als eine Ordnungswidrigkeit zu werten. Als solche kann sie ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro geltend machen. Darüber hinaus kann es zu einem Eintrag in das Gewerbezentralregister führen. Beseitigungs- wie Unterlassungsansprüche können zum Tragen kommen, handelt es sich um einen Verstoß für betriebsverfassungsrechtliche Regelungen. Ist das Ergebnis einer Wahl betroffen, kann diese offiziell angefechtet werden.

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