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Finanzen

Mit der richtigen Steuerstrategie kontrolliert durch die Finanzkrise

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Die Finanzkrise hinterlässt deutliche Spuren bei international tätigen Finanzdienstleistern. Besteuerungsregeln haben sich maßgeblich verändert und sind sehr komplex geworden – sie müssen mit einer veränderten Steuerstrategie reagieren. Das gilt insbesondere, wenn Staatsgelder ins Unternehmen fließen. Insgesamt bietet die neue Lage jedoch auch Chancen wie z.B. im Hinblick auf die steuerlichen Möglichkeiten bei Verlustvorträgen.

„Die Krise zwingt viele Unternehmen dazu, ihr Geschäftsmodell und die entsprechenden Strategien neu auszurichten. Oft wird dabei der Einfluss der Steuerfrage unterschätzt. Ob Staatsbeteiligung, Deinvestition oder Neuausrichtung des operativen Geschäfts: In allen diesen Bereichen kann sie eine wichtige, sogar entscheidende Rolle übernehmen – und sollte daher integraler Bestandteil der Finanzplanung im Unternehmen werden“, erklärt Marion Farnschläder, Partnerin im Bereich Steuern von Deloitte.

Unterschiedliche steuerliche Berücksichtigung von Verlusten

Um aktuelle Verluste insbesondere in der Finanzindustrie steuerlich geltend zu machen und mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen, ist eine dezidierte Kenntnis der jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen erforderlich – vor allem das Fristenmanagement ist hier enorm wichtig. Der CFO des Unternehmens muss deshalb die unterschiedlichen Steuergesetze genau beachten – und die Steuerabteilung des Unternehmens eng in alle relevanten Entscheidungsprozesse einbinden. Besondere Beachtung sollte die – je nach Gesetzgebung eingeschränkte – Möglichkeit des Verlustvortrags finden sowie die Tatsache, dass buchmäßige Verluste nicht unbedingt zeitnah nutzbar sind und sich erst später „bezahlt“ machen.

Inanspruchnahme von Staatsgeldern hat steuerliche Konsequenzen

Generell beeinflussen Restrukturierungsmaßnahmen die Steuereffizienz von Unternehmen – so sollte zum Beispiel bei Akquisitionen von Beginn an die Steuerabteilung involviert werden. Bei Maßnahmen der Kapitalbeschaffung, zum Beispiel durch Staatsgelder, ist zu bedenken, dass bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse der Verlustvortrag gleichfalls eingeschränkt sein kann. Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Realisierung des Good-/Bad-Bank-Modells geboten, denn mehr noch als anderswo ändert der Staatseinfluss die Bedingungen für die Steuerplanung der Unternehmen in solchen Fällen erheblich.

Neubewertung geistigen Eigentums

Verrechnungspreise müssen ebenfalls der aktuellen Marktentwicklung angepasst werden. Prinzipiell empfiehlt sich ein gründlicher Review der unternehmensinternen Verrechnungspreis-Richtlinien. Dabei sollte der Fokus stärker als zuvor auf dem Transfer geistigen Eigentums liegen. Stand dieser Bereich bislang in der Schwerpunktsetzung eher hinter Services und Kapital zurück, so wird ihm künftig deutlich mehr Beachtung zuteil werden – entsprechende Ansätze finden sich unter anderem in Richtlinien der OECD als auch der aktuellen US-Gesetzgebung.

Finance Transformation: Chance zur Steuer-Optimierung

Für viele Unternehmen ist die Krise Anlass für eine grundlegende Umgestaltung von Prozessen und Organisationsformen in den Bereichen Accounting, Controlling und Treasury, insbesondere mit Blick auf das Enterprise Resource Planning (ERP). Auch hier sollte die Steuerabteilung einbezogen werden, um von Beginn an das Maximum aus der künftigen Systempolicy holen zu können. Das Spektrum ist breit gefächert und reicht vom globalen Steuerreporting bis zur steigenden Bedeutung von Steuerschätzungen und ihrem Realitätsabgleich. Dabei sind viele Unternehmensbereiche betroffen, unter anderem die Finanz- und Personalabteilung. Nicht zuletzt spielen bei der Neuausrichtung Faktoren wie die ab 2010 EU-weit gültige B2B-Place-of-Supply-Regelung eine Rolle.

„Die Steuerfrage spielt eine weit reichende Rolle – bis hin zu Vergütungsmodellen der Führungskräfte: Auch dabei müssen sämtliche Veränderungen auf ihre steuerlichen Konsequenzen und Implikationen hin analysiert werden. Hier gilt das gleiche wie zum Beispiel bei krisenbedingten Restrukturierungsmaßnahmen und der Neubetonung von Intellectual Property bei Verrechnungspreisen: Die Herausforderungen sind groß. Aber auch die Chancen, durch gezielten Einsatz der Steuerabteilung Vorteile für das Unternehmen zu erreichen“, kommentiert Marion Farnschläder.

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